Landessportbund begrüßt Lockerung
der Corona-Verordnung
Gute Nachricht für Hessens Sport: Amateur- und Freizeitsportler können ab heute alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands auf und in allen Sportanlagen Sport treiben. Hessens Sportanlagen bleiben nunmehr grundsätzlich nicht mehr geschlossen. In Hessen kann damit – wie in den übrigen Bundesländern – beispielsweise Paartanz, Tischtennis im Einzel, Golf mit zwei Personen oder Judo ausgeübt werden. Darüber hinaus bleibt auch – unter Beachtung der geltenden Begrenzungen für Personengruppen und mit besonderer Vor- und Umsicht – Individualsport im öffentlich Raum möglich. Dazu gehört auszugsweise Reiten, Rudern, Joggen, Radfahren oder Segeln. Das hat das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung so beschlossen.
„Wir haben in den letzten Tagen intensiv und vor allem partnerschaftlich mit der Landesregierung, konkret mit Ministerpräsidenten Volker Bouffier und Hessens Minister des Innern und für Sport, Peter Beuth, beraten und freuen uns über die getroffene Entscheidung. Dieser Beschluss ist in der schwierigen Zeit, dir wir alle momentan erleben, für den Sport und für alle Menschen in unserem Land wichtig, sinnvoll und richtig“, kommentierte der Präsident des Landessportbundes Hessen e.V. Dr. Rolf Müller die Regelung. Fit zu bleiben und im gegebenen Rahmen Sport zu treiben seien wichtige Bausteine im Kampf gegen die Pandemie.
Gleichzeitig appellierte Müller gemeinsam mit Peter Beuth, „die erweiterten Sportmöglichkeiten verantwortungsvoll zu nutzen, die Hygienebestimmungen im Blick zu behalten und auch im Sport weiterhin zur Reduzierung des Infektionsgeschehens beizutragen.“ Der Landessportbund wisse dabei sehr wohl, dass die beschlossene Lockerung eine Gratwanderung zwischen den zur Bekämpfung der Pandemie notwenigen Maßnahmen und der Gesundheitsvorsorge, die mit dem Sporttreiben einhergehe, sei.
Zudem wiederholte Müller das Angebot des organisierten Sports an die Landesregierung „gemeinsam mit uns an der Weiterentwicklung differenzierter Corona-Regeln zum Sport für den Zeitraum ab dem 1. Dezember zu arbeiten“. Der lsb h-Präsident: „Die positiven gesundheitlichen und psychosozialen Wirkungen des Sports sind es Wert!“
Letztlich sagte der Landessportbund zu, die ihm angeschlossenen Sportverbände und Sportkreise kurzfristig im Detail informieren und die notwenigen Erläuterungen auf seiner Internetseite www.landessportbund-hessen.de zu veröffentlichen.
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Ralf Wächter – Geschäftsbereichsleiter
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