Bei den LfV einmal etwas anderes als Leichtathletik: Martin Frömel informiert übers richtige Vererben

Heute mal nicht sportlich aktiv, sondern als Referent – Martin Frömel.

„Warum ein Testament machen ein MUSS ist“, so lautete das Thema einer Vortragsveranstaltung, zu der die Leichtathletikfreunde Villmar e.V. ins Vereinsheim eingeladen hatten. Dort informierte Martin Frömel, Fachanwalt für Steuerrecht aus Löhnberg und selbst Aktiver der LFV, die 15 Zuhörer über wichtige Aspekte und Fragen zum Erbrecht. So stellte Frömel anhand von Beispielfällen die Grundsätze der gesetzlichen Erbfolge dar, besonders in Fällen, in denen Ehegatten und/oder Kinder erbberechtigt sind. Er empfahl allen Anwesenden, für den eigenen Fall genau zu überprüfen, ob die gesetzliche Erbfolge dem entspreche, was man sich für die Vermögensnachfolge im Todesfall selbst vorstelle. Andernfalls, so Frömel, sei es erforderlich, eine eigene erbrechtliche Regelung zu treffen, vor allem in Form eines Testaments oder in besonderen Fällen durch einen Erbvertrag. Frömel warnte vor dem Zustandekommen von Erbengemeinschaften, bei der alle Beteiligten immer nur gemeinsam über den Nachlass entscheiden können, wodurch es zu vielfältigen Problemen komme. Bei Ehegatten biete sich ein sog. Berliner Testament an, mit dem sich die Eheleute zu Alleinerben einsetzten und die Kinder erst nach dem Tod des Längstlebenden erben würden. Diese Testamentsform habe aber auch seine Tücken und könne steuerlich nachteilig sein. Habe man in der Vergangenheit bereits testamentarisch verfügt, solle man, so Frömel von Zeit zu Zeit immer mal wieder den Inhalt des Testaments überprüfen. Denn die Verhältnisse könnten sich geändert haben, und man wolle jetzt ggf. etwas Anderes hinsichtlich des Vererbens regeln. In einfachen Fällen könne man selbst ein Testament verfassen, müsse dies aber dann vollständig handschriftlich verfassen, damit es wirksam sei. Selbstverständlich könne man auch ein Testament vor einen Notar errichten. Dies sei bei komplizierten und umfangreichen Regelungen dringend anzuraten, damit sichergestellt sei, dass alles auch rechtlich einwandfrei so niedergelegt werde, wie man es wolle. Um sicherzustellen, dass das Testament im Todesfall auch tatsächlich aufgefunden werde, sei es sehr ratsam, das Testament beim örtlichen Amtsgericht gegen eine geringe Gebühr aufbewahren zu lassen. Ausführlich informierte Frömel auch über das Pflichtteilsrecht, das in der Praxis große Bedeutung habe und immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzung führe. Vermächtnis, Erbverzicht und vor allem der digitale Nachlass waren weitere Themen des Vortrags. Eine Zusammenstellung über „10 Fehler beim Vererben“ rundete das Referat ab. Viele Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, nach dem gut eine Stunde dauernden Vortrag Fragen an den Referenten zu richten. Und erhielten dann auch noch das Vortragsskript zum Nachlesen der wichtigen Besprechungspunkte.   

Der LFV-Vorsitzende Walter Haas bedankte sich anschließend beim Referenten und den Zuhörern mit dem Hinweis, dass der Verein auch künftig solche „außersportlichen“ Veranstaltungen anbieten würden.

 

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