Stadtlauf-Orgateam freut sich über einen Erlös von € 20.000,-

Das offizielle Plakat
Auch der diesjährige Stadtlauf war außerordentlich erfolgreich.

Das war der in Vorbereitungsphase im Frühjahr d.J. nicht abzusehen. Über 2000 Menschen haben sich für das virtuelle Format angemeldet.

Dank dieser großen Teilnehmerzahl und treuer Partner und Sponsoren freut sich das Organisationsteam über einen Gesamterlös in Höhe von € 20.000,-.

Damit können 2000 Bäume für Aufforstungsmaßnahmen im Bad Camberger Stadtwald finanziert werden. Und darüber hinaus werden 14 Projekte für Umwelt- und Naturschutz in Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten und Schulen aus der Umgebung gefördert.

Am 25. September 2021 sollen im Kurhaus Bad Camberg um 17 Uhr im Rahmen  einer feierlichen Veranstaltung die Spenden aus dem diesjährigen Stadtlauf offiziell übergeben werden.

Neben der Vorstellung der einzelnen Projekte für die die Spenden verwendet werden sollen, ist wieder ein Rahmenprogramm geplant, welches u.a. von Christoph Biemann (Autor, Regisseur, Darsteller u.a. bekannt durch die „Sendung mit der Maus“) gestaltet wird.

Natürlich will Christoph Biemann Kindern und Erwachsenen ins Gespräch kommen und auch für Autogramme und Buchsignierungen zur Vergügung stehen.

Als zweiten Programmpunkt konnte das Stadtlauf-Orgateam den in Birlenbach bei Diez beheimatete Extremsportler Lüder Schulz-Nigmann (zuletzt Finisher beim Ultra Trail Mont Blanc über 171 Kilometer mit 10.000 Höhenmetern) gewinnen. Er wird in einer Keynote sicher nicht nur die Sportbegeisterten inspirieren.

Der Eintritt zu der Veranstaltung ist kostenlos. Man muss sich aber über die Homepage des Stadtlaufs www.stadtlauf-camberg.de vorab anmelden.

Durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie kann erst kurz vor der Veranstaltung am 25.9. festgelegt werden, wie viele Personen im Kurhaus Bad Camberg begrüßt werden dürfen. Eine Vorregistrierung ist in jedem Fall notwendig. Ohne diese kann kein Einlass zu der Veranstaltung gewährt werden.

Es gilt für den Einlaß generell die 3-G-Regel, wobei ein Antigen-Test (“Bürgertest”) nicht älter als 24 Stunden sein  darf.

Ulrich Menken – Organisationsteam

 

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