Volksläufer haben wieder kleine Laufmöglichkeiten
Heimatgebiet. „Sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes im Freien sind ab dem 20. April unter Benutzung von Sportanlagen zulässig.“ so die Pressemitteilung der Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz vom 17. April 2020. Das bedeutet für die…